Wenn deine Mitgliedschaft bereits beendet ist, kann es trotzdem vorkommen, dass Beiträge, die innerhalb des aktiven Vertrags fällig wurden, noch nicht beglichen sind.
In dem Fall erhältst du eine Mahnung von uns, auch wenn du kein Mitglied mehr bei uns bist.
Wir bitten um Verständnis, dass die Mahnschreiben automatisierte Schreiben sind und es daher sein kann, dass um Mitteilung einer Bankverbindung gebeten wird oder ggf. der Hinweis auf eine erneute Abbuchung gemacht wird.
Überprüfe dein Kündigungsdatum auch gerne in deiner Gold's Gym App oder im Selfservice.
Um den Rückstand zu begleichen, halte dich bitte an die Anweisungen, die du im Mahnschreiben erhalten hast.
Solltest du dennoch Fragen haben, wende dich bitte an den Kundenservice über die Kontaktfunktion unter dem Beitrag.